Versicherungsmathematik

Versicherungsmathematik

Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Bei größeren Personenbeständen macht es Sinn, dass der Auftraggeber uns die für die Bewertung benötigten Daten aus dem HR-System (Paisy, SAP etc.) zur Verfügung stellt. Dies kann durch Reports geschehen. Diese Reports können regelmäßig als Excel-Datei vom HR-System ausgegeben werden. Durch eine Schnittstelle können wir diese Daten in unser System einlesen und verarbeiten.

Kleinere Personenbestände (bis ca. 20 Personen) können per Liste gemeldet werden.

Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Daten ein Report oder eine Liste enthalten muss.

Wichtig: Wir erfüllen die engen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Auftragsdatenverarbeitung gemäß BDSG (insbesondere § 11 Abs. 4 BDSG).

Bewertung nach nationalem Recht

  • Bewertung nach § 6a EStG
  • Bewertung nach § 4d EStG
  • Bewertung nach § 253 HGB (BilMoG)

Bewertung nach internationalem Recht

  • Bewertung nach IFRS
  • Bewertung nach FASB

Erstellung von PSV-Testaten

Bis zum 30.09. eines Jahres muss der Arbeitgeber die Beitragsbemessungsgrundlagen für die unverfallbaren Anwartschaften dem PSVaG melden. Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen erfolgt dabei nach Maßgabe von § 10 Abs. 3 BetrAVG. Die Beitragsbemessungsgrundlagen sind dem PSV-Testat zu entnehmen.

Bewertung von Kaufpreisrenten für Immobilien

Anstatt eines Kaufpreises für eine Immobilie kann auch zwischen Käufer und Verkäufer eine Kaufpreisrente vereinbart werden. Diese wird in der Regel lebenlänglich gezahlt. Häufig ist im Kaufvertrag ein „verbundenes Leben“ vorgesehen.

Falls der Käufer eine juristische Person ist und für ihn Bilanzierungspflicht besteht, ist die Verpflichtung aus der Kaufpreisrente zu passivieren. Die Verpflichtung aus der Kaufpreisrente ist zum Stichtag des Käufers versicherungsmathemtisch zu ermitteln.

Sonderbewertungen

  • wertäquivalente Umgestaltung von zugesagten Versorgungsleistungen ohne Veränderung des Verpflichtungsumfanges
  • Ermittlung von Abfindungsbeträgen von Anwartschaften und laufenden Rentenleistungen (inkl. rechtliche Beratung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Abfindung von Pensionsverpflichtungen)
  • Ermittlung der erdienten Anwartschaft von GGF-Zusagen im Sinne des BMF-Schreibens vom 14.08.2012
  • Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Falle von Mergers & Acquisitions
  • Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Übertragung / Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  • Ermittlung des Abfindungsbetrages für Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens
  • Ermittlung von Kaufpreisrenten für Immobilien


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